Freitag, 24. August 2007

Wichtige Hinweise von Auswärtigen Amt

"Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von „Störung der öffentlichen Ordnung“, „Sittenwidrigkeiten“ usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5000 Yuan, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.

Mittlerweile dürfen sich Ausländer in insgesamt ca. 1.100 chinesischen Orten ohne besondere Erlaubnis bewegen. Für alle übrigen Orte muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Auf Grund vermehrter Taschendiebstähle in der VR China wird dringend empfohlen, den Pass und
Flugtickets im Hotel zu deponieren und lediglich eine beglaubigt Passkopie mit sich zu führen"


Quelle: Auswärtiges Amt

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